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Polen: "Stalking" Gesetz tritt in Kraft E-Mail
Sonntag, 5. Juni 2011


StalkingWarschau - Vom kommenden Montag den 6. Juni an sind auch die Polen vor gemeinen Stalkern per Gesetz geschützt. Die Polizei hat dann auch das Recht die Telefone von Bürgern zu überwachen, die nach Anzeigen von Opfers unter dem Verdacht stehen Straftaten nach dem neuen Gesetz zu begehen. In schweren Fällen gilt "Stalking" als Verbrechen und wird mit Strafen von bis zu 10 Jahren Gefängnis geahndet werden. Das polnische Parlament (Sejm) hatte zu dieser Art von Kriminalität im Februar mehreren hiermit verbundenen Gesetzesänderungen zugestimmt.

Nach den neuen Regeln zu "Stalking" kann schon eine Person die durch anhaltende Belästigung des Opfers ein Gefühl von Gefahr weckt oder ernsthaft dessen Privatsphäre verletzt , schwer bestraft werden. Zu den leichteren Fällen zählen z.B. das unerwünschte senden von SMS oder Geschenken und belästigende Anrufe, auch wenn hiermit keinerlei Drohung oder Beleidigung verbunden ist.  

Mit bis zu 3 Jahren Gefängnis muss nun auch derjenige rechnen, welcher andere dadurch schädigt ihnen ohne Erlaubnis persönliche Profile auf Social Networking-Websites u.a. anzulegen, oder gar Waren auf Kosten einer anderen Person zu bestellen, für die man sich selbst ausgibt. Mindestens 3- und bis zu 10 Jahre Haft gibt es für denjenigen der sein Opfer an den Rande des Wahnsinns, bzw. zu einem Suizidversuch treibt. Angeklagt werden kann aber nur auf Antrag eines Opfers.


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