
WARSCHAU - Seit über 3 Jahren läuft in Polen schon der Prozess gegen die hauptveranwortlichen Initiatoren der Verhängung und Umsetzung des Kriegsrechtes vom Dezember 1981, heute gab es ein erstes sehr enttäuschendes Urteil, was zu Tumulten in und um das prozessführende Gericht führte. Erschienen war zur Urteilsverkündung aber nur der damalige Generalsekretär der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei Stanislaw Kania, sein Dutzfreund Czeslaw Kiszczak, unter Jaruzelski Leiter des Innenministerium, liess sich hingegen wegen einer "dringenden Familienangelegenheit" entschuldigen und konnte sich somit die "Mörder ! Mörder !" der Demonstranten ersparen. Vom Prinzip her hätten eigentlich sich auch Beide den Weg zu Gerichte ersparen können, denn als Angehöriger der "High Society" des Landes muss man sowieso nicht wirklich in ein Gefängnis sondern erfreut sich maximal an symbolischen Strafen. Und so kam es dann auch, Kania wurde von allen Vorwürfen freigesprochen und Kiszczak wurde eine fünfjährige Haftstrafe gleich noch zur kurzfristigen Bewährung ausgesetzt, was einer Nichtbestrafung gleich kommt und Rückfällig werden kann der Mann in seinem hohen Alter wohl auch nicht mehr, zudem derzeit hierzu die politischen Voraussetzungen fehlen. Wie ungerecht dieses Urteil ist und auf welcher Seite auch in Polen die Justiz steht, zeigt heute z.B. die Festnahme eines Diebes in Nowa Sol im Westen Polens, dem ein Untersuchungsrichter wegen Rückfall nun bis zu 10 Jahren Haft versprach. Dabei hatte der Mann lediglich zwei Suppen und eine Flasche Spülmittel in einem Supermarkt gestohlen, wozu er allerdings vorab auch ein Schaufenster mit einem Stein einschlagen musste. Der Wert der gestohlenen Waren wurde mit 30 Zloty angegeben. Die Vorwürfe gegen Kiszczak und Kania hingegen bezogen sogar die Verantwortung für Morde an Sklaven mit ein, aber man darf nun weiterhin die Freiheit geniessen und wahllos eine bezahlte Suppe nach der anderen mit Wonne verschlingen.
Die Anklage zum Prozeß gegen zwei der führenden Autoren und Umsetzer des Kriegsrechtes lautete so heute auch nur noch "Bildung einer kriminellen Organisation und Verstoß gegen die Verfassung". So wunderte es auch niemanden unter den Zuschauern und Zaungästen, dass schon nach der Einstellung des Verfahrens gegen den Hauptangeklagten General Wojciech Jaruzelski als damaliger Regierungschef und Oberbefehlshaber des Militärs dann auch Stanislaw Kania breit lächelnd nach der Urteilsverkündung aus dem Gerichtsgebäude schritt und die hier aktiven Demonstranten keines Blickes würdigte.
Und gerade auch der Hauptanklagepunkt, also die "Bildung einer kriminellen Organisation", wurde erwartungsgemäß von den Verteidigern der beiden Angeklagten ausgehebelt, was das Gericht denn auch ebenso erwartet anerkannte: "Es gab keine Gruppe, keine kriminelle Struktur und keine Anführer. Der Druck auf die Führung des Staates kaum von aussen und liess intern nur sehr wenige Gestaltungsmöglichkeiten zu. Das Kriegsrecht war eine Option, aber die war illegal". Auf konkrete Diskussionen über die Folgen und Opfer des Kriegsrechtes, liess sich an diesem Tage keiner ein. Nur die Demonstranten erinnerten laut an das viele Blut was damals floss und wie das Volk unter dem Entzug von Nahrungsmitteln zu leiden hatte. Kiszczak und Kania, die schon immer Suppen im Überfluß in ihren Schränken hatten, gaben auch damals niemanden etwas ab.
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