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Schindlers Liste für 2,2 Millionen Dollar

Veröffentlicht in : Nachrichten, Aktuelles




Oskar SchindlerNEW YORK - Die einzige noch erhaltene sich in Privatbesitz befindliche Kopie von "Schindlers Liste" steht zum Verkauf. Für 2,2 Millionen US Dollar wird das seltene Stück von einem bekannten New Yorker Händler (Momentsintime.com) jetzt angeboten. Die Liste enthält handgeschriebene Daten von 801 jüdischen Arbeitern des deutschen Unternehmers Oskar Schindler im besetzten Polen, die er vor dem sicheren Tod in einem Nazi- Konzentrationslager bewahrt haben soll.

Nach Angaben des Auktionators Gary Zimet existieren weltweit nur 4 Kopien von Schindlers Liste, neben seinem Angebot aus Privatbesitz, befinde sich eine weitere im Bundesarchiv in Koblenz, eine im US Holocaust Museum in Washington und eine in der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem. Die Angaben über die Zahl der Kopien varieren allerdings zwischen 4 und 7. Keiner scheint genau zu wissen, wie viele es davon wirklich gibt.

Der Deutsche Oskar Schindler hatte damals gute Beziehungen zu hohen Nazi- Beamten und konnte so zumindest einigen jüdischen Zwangarbeitern das Leben erheblich erleichtern oder gar retten, was ihm ein Vermögen gekostet haben soll. Schindlers jüdischer Buchhalter Itzhak Stern hatte damals gemeinsam mit ihm diese Liste angefertigt. Nach dem Kriege erhielt Schindler in Israel höchste Ehren für die Rettung von Juden. 

Die Schindler Story ist nach Ansicht von "Polskaweb" nicht ganz frei von Ungereimtheiten, aber das sind eben viele andere Geschichten jener Zeit auch nicht.


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Das Märchen vom deutschen Arbeitssklaven

Geschrieben von: Rübezahl () am 23-03-2010 20:11

Das Märchen vom deutschen Arbeitssklaven

Geschrieben von: Rübezahl am 23-03-2010 20:11

Abschrift von Dietrich Janßen, Emden, eMail: BunkerEmd@aol.com Ministerialblatt Speer 47 
Bezahlung der Kriegsgefangenenarbeit in der Bauwirtschaft RdErl. d. G.I.W.u.E. v. 12.7.1943 - W 16 Bau 1690/43 
 
Nachstehender Erl. des GB.-Bau wird hiermit zur Kenntnis und Beachtung bekanntgegeben. Der im RABI. Nr, 13 1 S. 270 veröffentlichte Erl. des GBA, vom 24. März 1943 UM Nr. 19071 ist am 1, Juni 1943 in Kraft getreten. Der RdErl. des RfPr. Nr. 13/42 v. 2. März 1943 ist im RVkBl. A 1942 Nr. 9 S. 60 veröffentlicht. 
 
An die Mittelbehörden des Wasserwesens (Wasserstraßen- und Wasserwirtschaftsverwaltung) und deren nachgeordnete Behörden und Dienststellen Mbl Speer 47 
 
Anlage RdErl. da GB.-Bau v, 8, 6, 1943 - 5002-102 XII ADer GBA. hat bezüglich der Kriegsgefangenenarbeit in der Bauwirtschaft mit Erl. v. 24, März 1943 Il b 13 Nr. 19071/43 RAM v. 5. Mai 1943 Nr. 12/13 1 S. 270 mit Wirkung v. 1.7.1943 eine neue Regelung getroffen. 
 
Bisher hatte der Unternehmer je Kriegsgefangenen Arbeitsstunde an das Mannschaftsstammlager einen festen Betrag zuzüglich 10 % Pauschalsteuer abzuführen. Die Abgeltung der Arbeit geschah also auf Grund der Anwesenheit der Kriegsgefangenen an der Arbeitsstelle. Die Minderleistung mußte zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer gemäß RdErl. des RfPr. Nr. 13/42 vom 2. März 1942 festgestellt und abgerechnet werden. Der Kriegsgefangene war nicht unmittelbar am Ertrag seiner Arbeit beteiligt und entbehrte daher eines Anreizes zur Leistungssteigerung. Nach der Neuregelung wird das Entgelt des Kriegsgefangenen durch die Leistung bestimmt, und - zwar in gleicher Weise bei der Arbeit im Zeitlohn wie im Leistungslohn. Es wird auf der Grundlage des zuständigen Tariflohnes für deutsche Arbeiter (Baustellenlöhne) berechnet, wobei Zuschläge für Mehr-, Sonn-, Nacht- und Feiertagsarbeit nicht zugerechnet werden, wohl jedoch sonstige Erschwerniszuschläge. Das Entgelt wird dem Kriegsgefangenen vom Bauunternehmer unmittelbar ausgezahlt, der sich hierzu den nötigen Vorrat von Lagergeld beschaffen muß. Im einzelnen Fall trifft der Erl. folgende Regelung: 
 
Nach dem dem so genannten Ghetto-Renten-Gesetz von 2002 können Juden, die unter deutscher NS-Besatzung in einem Ghetto gearbeitet haben, Beitragszeiten zur Rentenversicherung geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie "aus eigenem Willensentschluss" und "gegen Entgelt" tätig waren. Die Rententräger hatten dies bislang meist nicht als erfüllt angesehen und über 90 Prozent der Anträge abgelehnt. 
 
Auch alle Juden waren damals sozialversichert beschäftigt. Heute ist das ein Geheimnis, die Rente wird verweigert.

 

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Montag, 22. März 2010
 

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