Warschau - 70 polnische Familien der Opfer des stalinistischen Massakers rufen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Das Verhältnis zwischen Polen und Russland ist traditionell distanziert bis feindselig. Über Jahrhunderte führte man gegeneinander Krieg; nicht ohne Stolz sagen die Polen, dass sie als einzige jemals den Kreml okkupierten.
Das ist den Russen bis heute ein Dorn im Auge, sodass im Jahr 2004 der russische Nationalfeiertag vom 7. auf den 4. November (Vertreibung der polnischen Okkupanten) verlegt wurde. Polen seinerseits ist irritiert über Russlands imperiale Reflexe und den Umgang mit der Geschichte. Als Schlüssel zur Vergangenheitsaufarbeitung gilt Katyn. An diesem Ort nahe der westrussischen Stadt Smolensk und an zwei anderen Orten ermordete der sowjetische Geheimdienst 1940 knapp 22.000 Kriegsgefangene mit Kopfschüssen ? Offiziere der polnischen Armee, Vertreter der Intelligenz und der Geistlichkeit. Bis zu ihrem Ende hat die Sowjetunion dieses Verbrechen Hitlerdeutschland in die Schuhe geschoben. Erst der letzte Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow gestand ein, dass Stalin den Befehl zur Ermordung gegeben hatte. Fortan erhielt Polen Einsicht in die Akten ? bis plötzlich 2004 die russische Staatsführung unter Wladimir Putin die Akten wieder unter Verschluss stellte und die russischen Staatsanwälte ihre Ermittlungen ohne Angabe von Gründen einstellten. Von mehr als 160 Bänden Untersuchungsmaterial steht den polnischen Kollegen nur ein kleiner Teil zur Verfügung. Der Rest bleibt weiterhin russisches Staatsgeheimnis. Polen hat von Russland weder eine Entschuldigung noch eine Anerkennung des Verbrechens als Völkermord erreicht. Die russische Militärstaatsanwaltschaft hat im vergangenen Monat mitgeteilt, dass die Kriegsgefangenen nicht rehabilitiert werden könnten, weil sie auf Befehl Stalins ohne sowjetrechtliche Verurteilung erschossen wurden. Russland sieht das Massaker somit als gewöhnliches Verbrechen, das mittlerweile verjährt sei. "Völkermord" Nun werden die Familien der Opfer von Katyn aktiv. Wie vor Kurzem bekannt wurde, werden 70 Familien in den nächsten Wochen die Russische Föderation beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen. Indem die Aufklärung des Massakers im Sand verlief, sei nach Auffassung der Kläger die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt worden. Mit der Klage verbindet sich die Hoffnung, dass das Massaker als Völkermord (der nicht verjährt) und Kriegsverbrechen anerkannt wird Top Artikel
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