Polen hat als einziges Land sein Veto gegen eine geplante Regelung der Europäischen Union zur Überstellung von Gefangenen eingelegt. Die Haltung Warschaus habe ihn enttäuscht, sagte EU-Justizkommissar Franco Frattini nach dem Treffen der EU-Justizminister in Brüssel. Der Vorschlag sieht vor, dass Verurteilte in jenem Land ihre Strafe absitzen müssen, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben. Hintergrund ist, dass die spätere Wiedereingliederung der Gefangenen erleichtert werden soll. Den geplanten Automatismus lehne Polen ab, sagte Justiz-Unterstaatssekretär Andrzej Duda.
Im Gegensatz zur bisher gültigen internationalen Regelung sieht die geplante EU-Vereinbarung eine Pflicht zur Aufnahme der Verurteilten vor. Auch kann der Staat, in dem der Verurteilte wohnt, die Strafe nicht verringern oder umwandeln. Polen besteht nach Angaben Dudas auf dem Recht, die Überstellung ablehnen zu können. Einen Zusammenhang mit der Zahl polnischer Staatsbürger, die im Ausland inhaftiert sind, wies er aber zurück. Nach seinen Angaben handelt es sich um 1800 Verurteilte. Justiz-Kommissar Frattini sieht in dem Veto der Polen einen weiteren Beweis dafür, dass auch in der so genannten zweiten Säule der EU - im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen - das Prinzip der Einstimmigkeit aufgegeben werden müsse. Dagegen sprachen sich am Montag allerdings 13 EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, aus. Der von allen EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnete Verfassungsvertrag sah Mehrheitsbeschlüsse auch in diesem Bereich eigentlich vor - er wurde in zwei Referenden in Frankreich und den Niederlanden allerdings abgelehnt. Polen hatte Ende November mit seinem Veto bereits verhindert, dass die EU und Russland ein neues Partnerschaftsabkommen auf den Weg brachten. Das Land kritisierte ein russisches Einfuhrverbot für polnische Agrarprodukte und verlangte, dass Russland die internationale Energiecharta ratifiziert. Neuere Artikel
Beliebte Artikel dieser Kategorie |