Die Partei Recht und Gerechtigkeit (PIS) der Kaczynski Zwillinge versucht weiterhin seine Visionen der geschichtlichen Politik und des Patriotismuses umzusetzen. Der allerneuste Einfall der PIS Parlamentarier betrifft die Nationalfeiertage, insbesondere den 3. Mai und am 11 November, an denen das Hissen der polnischen Flagge nun auch auf allen privaten Häusern der Republik zur Pflicht werden soll. Bisher war diese Arbeit nur den Behörden und staatlichen polnischen Institutionen auferlegt. Ein bereits verfertigter Gesetzentwurf in der Fahnensache liegt dem Parlament (Sejm) schon vor und hat gute Chancen dieses auch problemlos zu passieren, denn auch die regierende Bürgerplattform (PO) könnte sich mit der generellen Flaggenpflicht anfreunden, sagte der stellvertretende Vorsitzende der PO im Parlament Sławomir Rybicki dem staatlichen Fernsehen TVP. Wenn dieses Gesetz nach dem Entwurf der PIS zum Tragen kommt, müssen alle Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Geschäften an wichtigen Feiertagen die polnische Flagge deutlich sichtbar an ihren Objekten anbringen.
Ein Verstoss gegen die Flaggenpflicht soll dann allerdings (noch) keine Strafe im Falle der Zuwiderhandlung nach sich ziehen sagte ein Sprecher der Kacznski Partei. Damit aber dieses neue Gesetz überhaupt das Parlament passieren kann muss auch die Bürgerplattform dieser weiteren patriotischen Obligation zustimmen. Man fragt sich nun welche Entscheidung die regierende rechtsliberale PO hierzu treffen wird. Nicht wenigen Parlamentariern diese Partei gefällt die Idee mit der Flaggenpflicht. Laut Slawomir Rybicki wird ein solches Gesetz an die besondere Ehre polnischer Nationalfeiertage erinnern.
Polen hat vier Staatsfeiertage an denen die Arbeit untersagt ist: Am 1 Mai dem Tag der Arbeit, am 3 Mai zum Nationalfeiertag, am 15 August zum Feiertag der polnischen Armee und am 11. November dem Unabhängigkeitstag. Weitere Feiertage an denen aber gearbeitet werden darf sind der 13. April zur Erinnerung an die Opfer der von den Sowjets ermordeten Polen in Katyn, am 2. Mai der Tag der Flagge der Republik Polens, am 31. August der Feiertag der Solidarität und Freiheit, am 27. September der Feiertag für die polnische Untergrundarmee (AK) und zum 16. Oktober dem Feiertag zum Gedenken an den verstorbenen polnischen Papst Johannes Paul II.
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Geschrieben von: Campina () am 24-02-2009 00:44