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Urteil zu Sklavenarbeit in polnischen Lagern

Veröffentlicht in : Nachrichten, Aktuelles




Polnische Arbeitslager

KATOWICE - Ein 89-jähriger Pole aus Schlesien musste heute vor einem Gericht seiner Heimatstadt erfahren wie viel Menschlichkeit auch Juristen und Gesetzgebern viele Jahrzehnte nach dem Ende von Kriegen und Unterdrückung immer noch zu fehlen scheint. Rudolf W. hatte im Jahre 1941 in einem damals zum deutschen Reich gehörenden Region gelebt, wo er um einen Job bei der Reichsbahn zu bekommen, der sog. Volksliste beitreten musste. Dies reichte dann zum Ende des Zweiten Weltkrieges für die dann vor Ort wütenden polnischen Peiniger auch aus W. zu verhaften und ihn für die folgenden anderthalb Jahre in das zentrale Arbeitslager von Jaworzno wie ein Tier zu halten. Man hatte ihm im Mai 1945 nur ein paar Minuten gegeben sich von seiner Frau und den Kindern zu verabschieden. Erst 555 Tage später im November 1946 kehrte der Mann zu seiner Familie zurück, als menschliches Wrack wie eben auch hunderttausende seiner Landleute die alleine schon deshalb Verräter gewesen sein müssen, weil sie in den deutschen Gebieten geboren und aufgewachsen waren. Unzählige Polen wurden nach dem Krieg zu Feinden des Systems erklärt, woraus sich dann auch die heute als "oberschlesische Tragödie" bekannten Massen- Blutbäder und Versklavungen in Schlesien ergaben. 

Für die Familie von Rudolf W. war der zeitweilige Verlust des einzigen Ernährers gleichwohl mit qualvollen Momenten verbunden. Man musste in eine Gartenlaube ziehen und sich von dem ernähren was der karge Boden um diese herum noch hergab. Die wirtschaftliche Situation verschlechterte sich dann sogar noch als der Vater zurückgekommen war, denn er konnte nicht mehr arbeiten und sich kaum bewegen. Er musste fortan gepflegt werden. Erst vor ein paar Jahren kamen Nachbarn des inzwischen greisen Mannes, der sich nach wie vor als völlig unschuldig an seinem Schicksal bezeichnet, auf die Idee gemeinsam für seine Rehabilitation sowie eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet 12 000 Euro zu kämpfen. Es wurde ein Anwalt gefunden der W. gemeinsam mit dem Sohn des Opfers vor Gericht vertrat. Doch die Richter zweier Instanzen lehnten wiesen die Klagen des alten Mannes zurück. Das Berufungsgericht bestätigte somit jetzt die Entscheidung der ersten Instanz mit der Begründung, dass ein hierzu entsprechendes Gesetz vom 23. Februar 1991 keine Möglichkeit des Ausgleiches für Zwangsarbeit während des Kommunismus hergebe.

"Das Verbringen in ein Arbeitslager wegen der Zugehörigkeit zur deutschen Nation war keine Repression eines unabhängigen polnischen Staates" - erklärte Richterin Malgorzata Niementowska und klappte den prall gefüllten Aktenordner zu, aus dem sich das staatliche Unrecht gegen W. aber zweifelsohne alleine schon deshalb ergeben hatte, da dieser 1945 alleine wegen des Verdachtes der Kollaboration mit den Deutschen eingesperrt wurde, ohne dass hierzu jemals beweis geführt oder ein gerichtliches Urteil gefällt wurde. Rudolf W. hatte trotz seines sehr bedauernswertem Schicksal dennoch damals viel Glück gehabt, denn er hatte überlebt und war heimgekommen. Andere Schlesier wurden schon im Januar 1945 mit der Ankunft der Roten Armee nach Sibirien transportiert oder gleich an Ort und Stelle hingerichtet, wovon auch eine gewaltige Zahl deutscher Schicksale in Massengräbern auf heutigem polnischem Staatsgebiet zu berichten wissen.

Die Helfer von Rudolf W. wollen nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen.

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sein gutes recht.

Geschrieben von: Gast () am 18-11-2011 11:48

sein gutes recht.

Geschrieben von: Gast am 18-11-2011 11:48

Es ist sein gutes Recht zu klagen, da auch zurzeit die kommunistischen Enkel der damaligen Kommunisten Polen regieren. Was hier nicht im Artikel erwähnt wird, waren es auch normale Polen die in diese arbeitslager deportiert wurden weil sie keine Kommunisten war. Oder polnische Soldaten die nicht auf der Russischen Seite kämpften. Deswegen hoffen wir mal das dieser älterer Herr gewinnt.

 

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