Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat überraschend entschieden, dass die Anschuldigungen von Familien der Opfer von NKWD Verbrechen gerechtfertigt sind. Mehrere Angehörige der in Katyn durch den sowjetischen Geheimdienst im Frühjahr 1940 ermordeten Polen hatten Klage in Straßburg eingelegt, nachdem russische Behörden, Richter und Staatsanwälte massiv unter Beweis gestellt hatten, dass sie an einer Aufklärung der damaligen Massenmorde nicht interessiert sind. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass Russland mehrere Bestimmungen der Europaischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte, einschließlich Artikel 2, welcher das Recht auf Leben schützt, verletzt hat. Die russische Regierung wurde aufgefordert sich bis zum 19. März 2010 zu erklären, bzw. Abhilfe zu schaffen. Diese Entscheidung aus Straßburg könnte auch wegweisend für die Angehörigen der Opfer aus dem vor etwa einem Jahr im polnischen Malbork (Marienburg) entdeckten Massengrab sein, denn auch hier waren die Untersuchungen der Hintergründe alles andere als fair.
Im Osten wird nicht ermittelt, sondern verschleiert
Nach Aussagen der Angehörigen der Opfer von Katyn hat die russische Justiz keine ordnungsgemäße Untersuchung der Verbrechen durchgeführt und machte keinen Versuch die Schuldigen zu ermitteln. Russische Militär Staatsanwälte weigern sich seit 14 Jahren den Opfer- Vertretern Materialien ihrer Untersuchungen zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 2004 klappten sie dann ihre Aktendeckel einfach mit dem Hinweis zu, dass die Ermordeten Polen kein Recht auf einen Opferstatus und damit Rehabilitation hätten. Katyn steht aus polnischer Sicht als Teil einer Aktion des NKWD bei dem an verschiedenen Orten in Russland, der Ukraine und Weißrussland, nach Anweisungen aus dem Kreml, mindestens 22 000 Polen getötet worden sein. Hierunter Offiziere, Polizisten und Intellektuelle, einer großer Teil hiervon waren jüdische Ärzte, Lehrer, Professoren und Wissenschaftler. Erstmals hatte im Jahre 1943 die deutsche Wehrmacht derartige NKWD- Massengräber entdeckt, was zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen der polnischen Exilregierung in London und der Sowjetunion führte.
Straßburg könnte auch Marienburger Toten helfen
Ende 2008 waren in der polnischen Stadt Malbork, dem früheren deutschen Marienburg, erste Opfer eines riesigen Massengrabes mit weit über 2000 Toten gefunden worden. Die Überreste von mehr als eintausend Frauen und viele hundert Kleinkinder dominierten den grausigen Fund. Trotz zahlreicher Ungereimheiten in Zusammenhang mit den Opfern und Hinweisen auf politische Verschleierungen stellten zwei Staatsanwaltschaften die Ermittlungen hierzu ein, die erst durch Meldungen von "Gazeta Wyborcza", "Polskaweb News" und Anzeigen besorgter junger Marienburger überhaupt eingeleitet wurden. Auch Paralellen zu weiteren jetzt und früher in Polen entdeckten Massengräbern mit deutschen Zivilisten, erbrachte keinerlei Sinneswandel der Behörden. Dafür wurde aber vor wenigen Monaten eine neue Verordnung erlassen, die vorschreibt, dass derartige Gräber die mindestens 50 Jahre alt sind, nicht mehr der Polizei, sondern nur den archäologischen Instituten gemeldet werden müssen.
Mehr über getretene Menschenrechte
Lesen Sie hier mehr über die Ergebnisse der Ermittlungen von "Polskaweb News" in Zusammenhang mit deutschen Massengräbern in Polen und deren Mysteriösitäten. Bedeutend ist hierbei, dass deren unübersehbare Verschleierungen gerade auch durch viele deutsche Medien unterstützt wurden und es ausgerechnet jene waren, die zuletzt die Schweinegrippe Hysterie auslösten und nun sogar für die Impfung aller Deutschen mit sehr umstrittenen Medikamenten plädieren. Was die polnischen Verantwortlichen für die Ermittlungen zum Massengrab von Marienburg betrifft, soll nach Wunsch der polnischen Regierung nun die IPN Behörde entpolitisiert werden. In diesem Zuge müssen wahrscheinlich alle hohen Kaczynski- Günstlinge gehen. Neben Straßburg vielleicht ein weiterer Lichtblick was das wahre Schicksal der Frauen und Kinder aus dem Marienburger Massengrab angeht.
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Menschenrechtssituation für Deutsche
Kommentar von: Claus Pichlo () Publiziert am 05-12-2009 09:34