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Erfolg für Katyn- Opfer in Straßburg PDF Drucken

Veröffentlicht in : Nachrichten, Schlagzeilen




Im Osten wird  verschleiertStraßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat überraschend entschieden, dass die Anschuldigungen von Familien der Opfer von NKWD Verbrechen gerechtfertigt sind. Mehrere Angehörige der in Katyn durch den sowjetischen Geheimdienst im Frühjahr 1940 ermordeten Polen hatten Klage in Straßburg eingelegt, nachdem russische Behörden, Richter und Staatsanwälte massiv unter Beweis gestellt hatten, dass sie an einer Aufklärung der damaligen Massenmorde nicht interessiert sind. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass Russland mehrere Bestimmungen der Europaischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte, einschließlich Artikel 2, welcher das Recht auf Leben schützt, verletzt hat. Die russische Regierung wurde aufgefordert sich bis zum 19. März 2010 zu erklären, bzw. Abhilfe zu schaffen. Diese Entscheidung aus Straßburg könnte auch wegweisend für die Angehörigen der Opfer aus dem vor etwa einem Jahr im polnischen Malbork (Marienburg) entdeckten Massengrab sein, denn auch hier waren die Untersuchungen der Hintergründe alles andere als fair.

Im Osten wird nicht ermittelt, sondern verschleiert

Nach Aussagen der Angehörigen der Opfer von Katyn hat die russische Justiz keine ordnungsgemäße Untersuchung der Verbrechen durchgeführt und machte keinen Versuch die Schuldigen zu ermitteln. Russische Militär Staatsanwälte weigern sich seit 14 Jahren den Opfer- Vertretern Materialien ihrer Untersuchungen zur Verfügung zu stellen. Im Jahre 2004 klappten sie dann ihre Aktendeckel einfach mit dem Hinweis zu, dass die Ermordeten Polen kein Recht auf einen Opferstatus und damit Rehabilitation hätten. Katyn steht aus polnischer Sicht als Teil einer Aktion des NKWD bei dem an verschiedenen Orten in Russland, der Ukraine und Weißrussland, nach Anweisungen aus dem Kreml, mindestens 22 000 Polen getötet worden sein. Hierunter Offiziere, Polizisten und Intellektuelle, einer großer Teil hiervon waren jüdische Ärzte, Lehrer, Professoren und Wissenschaftler. Erstmals hatte im Jahre 1943 die deutsche Wehrmacht derartige NKWD- Massengräber entdeckt, was zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen der polnischen Exilregierung in London und der Sowjetunion führte.

Straßburg könnte auch Marienburger Toten helfen


Ende 2008 waren in der polnischen Stadt Malbork, dem früheren deutschen Marienburg, erste Opfer eines riesigen Massengrabes mit weit über 2000 Toten gefunden worden. Die Überreste von mehr als eintausend Frauen und viele hundert Kleinkinder dominierten den grausigen Fund. Trotz zahlreicher Ungereimheiten in Zusammenhang mit den Opfern und Hinweisen auf politische Verschleierungen stellten zwei Staatsanwaltschaften die Ermittlungen hierzu ein, die erst durch Meldungen von "Gazeta Wyborcza", "Polskaweb News" und Anzeigen besorgter junger Marienburger überhaupt eingeleitet wurden. Auch Paralellen zu weiteren jetzt und früher in Polen entdeckten Massengräbern mit deutschen Zivilisten, erbrachte keinerlei Sinneswandel der Behörden. Dafür wurde aber vor wenigen Monaten eine neue Verordnung erlassen, die vorschreibt, dass derartige Gräber die mindestens 50 Jahre alt sind, nicht mehr der Polizei, sondern nur den archäologischen Instituten gemeldet werden müssen.

Mehr über getretene Menschenrechte

Lesen Sie hier mehr über die Ergebnisse der Ermittlungen von "Polskaweb News" in Zusammenhang mit deutschen Massengräbern in Polen und deren Mysteriösitäten. Bedeutend ist hierbei, dass deren unübersehbare Verschleierungen gerade auch durch viele deutsche Medien unterstützt wurden und es ausgerechnet jene waren, die zuletzt die Schweinegrippe Hysterie auslösten und nun sogar für die Impfung aller Deutschen mit sehr umstrittenen Medikamenten plädieren. Was die polnischen Verantwortlichen für die Ermittlungen zum Massengrab von Marienburg betrifft, soll nach Wunsch der polnischen Regierung nun die IPN Behörde entpolitisiert werden. In diesem Zuge müssen wahrscheinlich alle hohen Kaczynski- Günstlinge gehen. Neben Straßburg vielleicht ein weiterer Lichtblick was das wahre Schicksal der Frauen und Kinder aus dem Marienburger Massengrab angeht.

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Menschenrechtssituation für Deutsche

Kommentar von: Claus Pichlo () Publiziert am 05-12-2009 09:34

Menschenrechtssituation für Deutsche

Kommentar von: Claus Pichlo Publiziert am 05-12-2009 09:34

Leider nicht vergleichbar. 
Liebe Redaktion von Polskaweb, ich bin Euch dankbar und fast gerührt, dass Ihr sofort an die armen Opfer von Marienburg denkt wenn ihr glaubt dass sich vielleicht doch noch eine Möglichkeit ergeben könnte, dass diese Menschen rehabilitiert werden. Dass sie als Opfer eines furchtbaren Verbrechens anerkannt werden und nicht als „Kriegstote“ die selber schuld sind, nur weil sie Deutsche sind, und auf einem Soldatenfriedhof irgendwo versteckt werden. (Beweisbeseitigung durch die deutsche - und polnische Regierung). 
Leider muss ich Euch enttäuschen. Das Völkerrecht und damit die Menschenrechte gelten nicht für Deutsche! Ich bitte Euch dass ihr Euch einmal den sog. 2+4-Vertrag anseht und auch den sog. Überleitungsvertrag zwischen den Besatzungsmächten und den Deutschen. (GOOGLE) oder: http://www.deutsche-seite.com/ deusei/html/thietz_hans- peter.pdf 
Wir Deutsche haben im furchtbaren sog. 2+4-Vertrag ein und für alle male nicht nur auf unser Staatsgebiet östlich der Oder verzichtet, sondern auch auf die Menschenrechte. Darum hatten wir auch in Straßburg nicht die geringste Chance. Die Richter wollten das zwar so nicht klar in ihrem Bescheid vom 7.10.2008 sagen haben aber genauso entschieden. (Sie arbeiteten mit ganz miesen Tricks und Unterstellungen). 
Außerdem haben beide Regierungen (deutsche und polnische) einwandfrei festgestellt, dass es sich in Marienburg um deutsche Opfer der Kampfhandlungen zwischen Russen und Deutschen handelt die während des Krieges stattfanden (Kriegstote). Damit gibt es nicht die geringste Chance für Gerechtigkeit für die Opfer, nirgendwo, vielleicht niemals! Außerdem lehnt es die deutsche Regierung ab, irgendwelche Handlungen zu unternehmen die die Polen beanstanden könnten. Selbst dann, wenn es um die Menschenrechte gehen sollte! Sonst kommt Herr Bartoszewski mal kurz vorbei und klärt unsere Kanzlerin über ihre völkerrechtlichen Möglichkeiten auf! Und die spurt! 
Also: keine Chance für die deutschen Parias. 
C. Pichlo

 

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Getretene Menschenrechte

Kommentar von: Peterchen () Publiziert am 04-12-2009 22:34

Getretene Menschenrechte

Kommentar von: Peterchen Publiziert am 04-12-2009 22:34

"Im Dezember 2006 verklagte die Preußische Treuhand Polen auf Rückübertragung des verlorenen Eigentums in den ehemaligen deutschen Ostgebieten und wegen der Verletzung des Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, indem sie an diesem Tag 22 Einzelbeschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichte. Im Oktober 2008 wurden diese Ansprüche vom Gerichtshof für unzulässig erklärt. Da die Europäische Menschenrechtskonvention 1953 in Kraft trat und Polen diese 1993 ratifiziert habe, seien Klagen gegen die Konfiszierungen aus dem Jahr 1945 unzulässig." 
 
Ereignisse aus dem Jahr 1940 sollten Straßburg demnach überhaupt nicht interessieren. 
Und überhaupt hat es Russland damals nicht gegeben und, da es die Menschenrechtskonvention erst seit 1953 gibt, ist die Konvention von Russlands Vorgängerstaat auch zu diesem Zeitpunkt nicht ratifiziert worden. 
 
Oder hab ich das Zuständigkeitsgebiet Straßburgs falsch verstanden? 
 
Ein sich fragendes und sich wunderndes Peterchen

 

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Ungelöste Fragen in Polen

Kommentar von: Gudula Behm () Publiziert am 04-12-2009 17:16

Ungelöste Fragen in Polen

Kommentar von: Gudula Behm Publiziert am 04-12-2009 17:16

In diesem Zusammenhang sollte auch die Stadt Sarnowa (Rawicz-Sarnowa) erwähnt werden, wo nach verläßlichen Zeugenaussagen 1945 eine ungenaue Zahl deutscher nicht geflohener Zivilisten in dem nahe gelegenen Korolinki-Wald geheim und undokumentiert erschossen und verscharrt wurden. Seit dem Jahr 2000 bitten die Nachkommen eines der angeblichen Opfer bei den Stadtoffiziellen von Rawicz-Sarnowa, der örtlichen katholischen Kirche, Herrn Kardinal Glemp, dem IPN und Versöhnungsorganisationen in Polen vergeblich um eine ordnungsgemäße Untersuchung und Klärung dieser mutmaßlichen Erschießungen.

 

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04. Dezember 2009 11:07