Der Kauf von Grund und Häusern in Polen ist teilweise kompliziert, aber lohnend. Die Preise sind deutlich niedriger als in Deutschland. die Lage für deutsche Käufer auf dem polnischen Immobilienmarkt einerseits spannend, andererseits schwer zu verstehen. Seit Polens EU-Beitritt am 1. Mai 2004 gilt zwar auch für Deutschlands Nachbarn Niederlassungsfreiheit, allerdings ist speziell zwischen diesen beiden Ländern eine Sonderregelung festgelegt worden. So wurde für Deutsche der Kauf von Häusern und Grundstücken bis zum Jahr 2009 offiziell beschränkt. "Damit wollen die Polen einen Ausverkauf ihres Landes zu Spottpreisen an die Deutschen verhindern", so Weber.
Die Reglementierungen betreffen den Kauf von Agrarflächen und Wäldern und - wichtig für private Immobilieninteressenten - den Erwerb eines Zweitwohnsitzes. Darunter versteht man ein Haus auf einem Grundstück, das nicht als ständiger Wohnsitz gilt, also zum Beispiel nur in den Ferien genutzt wird. Um eine solche Immobilie kaufen zu können, braucht es deshalb die Erlaubnis des polnischen Innenministeriums. Diese wird sofort erteilt, wenn der deutsche Käufer seit vier Jahren ununterbrochen in Polen wohnt, oder aber der Käufer nutzt das Grundstück samt Haus als Anlageobjekt, vermietet es also. "Fehlt die Genehmigung, so kann der Kauf nach polnischem Recht als unwirksam eingestuft werden", sagt Rechtsanwalt Konrad Kielczewski, der in Warschau seit zehn Jahren eine Kanzlei hat und sich intensiv mit dem Immobilienkauf in Polen beschäftigt.
Allerdings würden gerade in den vergangenen Jahren immer mehr Genehmigungen erteilt: "Mittlerweile ist die Kaufgenehmigung fast zur Formsache geworden. Die Angst, daß Ausländer das halbe Land aufkaufen könnten, ist beim polnischen Staat geringer geworden. Trotzdem möchten die Behörden immer noch ein Auge darauf haben und die Kontrolle behalten", so der Rechtsanwalt. Wer beim Kauf angibt, seinen Erstwohnsitz nach Polen zu verlegen, um die Klausel in jedem Fall zu umgehen, hat keine Chance, damit durchzukommen, und kann sogar unter Betrugsverdacht geraten: Nach dem Gesetz "Über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer" (EGA) ist der Notar nach dem Kauf verpflichtet, dem polnischen Innenministerium eine Vertragskopie zuzusenden. Dann folgt an den Käufer die Aufforderung, die Verlegung des ersten Wohnsitzes nach Polen nachzuweisen.
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