Warschau - Polen bekommt die Kriminalität nicht im Griff. Die Folge ist nicht nur eine wachsende Unsicherheit bei Bürgern und den westlichen Nachbarn, sondern auch dramtische Überbelegungen der Gefängnisse, welche auf der anderen Seite Menschenrechtler und Brüssel tief Luft holen lässt. Nach Meldungen aus Justizkreisen will man das Problem der überhöhten Konzentration von Gefangenen, welchen teils nur ein Quadratmeter Haftraum zur Verfügung stehen, nun mit einem Schlag lösen. Die polnische Gefängnisverwaltung steht demnach bereits in den Vorbereitungen zur Realisierung einer Amnestie, die einigen Tausend Verbrechern zugute kommen soll. Man erwartet nun hierzu die Einzelentscheidungen von Vollstreckungsgerichten. Schon in den nächsten Wochen sollen die ersten Häftlinge vorzeitig entlassen werden. Dies betrifft in erster Linie Verurteilte mit bis zu 3-jährigen Haftstrafen und solche, die bereits die Hälfte ihrer Strafe verbüsst haben.
In polnischen Gefängnissen sitzen laut Gefängnisverwaltung derzeit 85 488 Menschen ein. Weitere etwa 40 000 warten auf einen freien Haftplatz. Offiziell heisst es, dass die Haftanstalten derzeit um 2,6 Prozent, gemessen an den EU Vorgaben "pro Häftling mindestens 3 Quadratmeter, überbelegt seien. Dies bedeutet, dass mindestens 3000 Gefangene freigelassen werden müssten um dem Rest volles Menschenrecht zu gewähren. Damit wäre allerdings das Problem mit den Zehntausenden Verurteilten, die ihre Haftstrafe noch nicht antreten konnten, noch lange nicht gelöst. Zudem befindet sich ein erheblicher Teil der Gefangenen in Untersuchungshaft, wo eine Amnestie wohl nicht greifen kann.
Dutzende polnische Gefangene hatten sich zuletzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt und in der Frage der Überbelegung Recht bekommen. In Einzelfällen musste der polnische Staat bereits Entschädigungen an Beschwerdeführer leisten. Einer hiervon, ein Sexualmörder, schaffte es sogar mehr als umgerechnet 8000 Euro wegen der Verletzung seiner Menschenrechte in Straßburg einzuklagen. Am ersten Dezember des letzten Jahres trat in Polen eine neue Haftverordnung in Kraft, welche jedem Gefangenem mindestens 3 Quadratmeter Haftraum zusichert. Mit versteckten Amnestien, lässt sich dieses Menschenrecht allerdings kaum sinnvoll umsetzen. Helfen wird dies sicher auch nicht im Kampfe gegen die Kriminalität oder der Korruption im Justizwesen.
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